Arbeitnehmer/innen können ab dem 1.1.19 für einen bestimmten Zeitraum ihre Arbeitszeit reduzieren.

Die Optionen für Arbeitnehmer, ihre Arbeitszeit freier zu gestalten, erweitern sich nunmehr um die sogenannte „Brückenteilzeit“.

Arbeitnehmer haben ab dem 1.1.2019 die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um dann später wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurück zu kehren.

Was das Leben der Arbeitnehmer flexibler macht, ist für die Planungssicherheit der Arbeitgeber natürlich eher nachteilig.

Sicher positiv auch für die meisten Mitglieder bei NUN: Die Regelung gilt nur für Betriebe mit mindestens 45 Arbeinehmern. (ff)