Im Jahr 2019 ändert sich so einiges - nicht nur im Bereich des Arbeitsrechts.

Wir hatten vergangenes Jahr hier ja bereits über das neue Gesetz zur befristeten Teilzeit berichtet.

Es gibt aber noch andere wichtige Neuerungen:
Während die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken, erhöhen sich die Beiträge für die Pflegeversicherung.

Neu ist auch, dass die Krankenversicherungsbeiträge nun wieder gleichmäßig zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt werden, was zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Belastung der Arbeitgeber von ca. 0,5 % führen wird.

Wichtig für alle Arbeitgeber: der Mindestlohn steigt von derzeit 8,84 € auf 9,19 € pro Stunde.
Arbeitsverträge und Gehälter müssen also gegebenenfalls angepasst werden. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen über den Mindestlohn kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Bei der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen werden Hybrid- oder Elektrofahrzeuge im Vergleich zu konventionellen Verbrenner-Fahrzeugen seit diesem Jahr bevorzugt: es müssen nur 0,5 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Auch in anderen Rechtsgebieten gibt es Änderungen:

Das länderübergreifende Telefonieren in der EU wird noch einmal günstiger. Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat dürfen nun nur noch maximal 0,19 € pro Minute kosten.

Das Verpackungsgesetz löst die bisher geltende Verpackungsverordnung ab, worin unter anderem nun auch verschärfte Pflichten für Onlinehändler festgeschrieben sind.
Diese mussten bisher schon an einem dualen System teilnehmen, um gegenüber Privatkunden die Rücknahme von Verpackungen sicherzustellen.
Zusätzlich sind Onlinehändler nun aber verpflichtet, sich bei einer zentralen Stelle zu registrieren, wo dann ein öffentliches Register geführt wird. Dort müssen zukünftig laufende Meldungen über die Menge der in Umlauf gebrachten Verpackungen abgegeben werden, was natürlich einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand für die Händler mit sich bringt.